Rechtliches
Alle auf dieser Website getätigten Aussagen sind ohne Gewähr. Wir haben uns gewissenhaft über die rechtliche Situation rund um das Scannen und Digitalisieren und Wiederverwenden von Scans in diverser Software informiert. Dennoch bleiben immer Fragen offen und man weiß nie, wie ein allfälliges Gerichtsverfahren ausgehen würde. Zudem sind die Regelungen länderweise sehr unterschiedlich. Während es anscheinend in Österreich ziemlich geklärt scheint, dass Scans aus privatem Besitz als Datensicherung und für den Selbstzweck verwendet werden können, ist die Situation in Deutschland oder Frankreich keineswegs geklärt. Also Achtung, wer mit einem Tablet im Ausland auf der Bühne sitzt, sollte sich vorher über die rechtliche Situation im jeweiligen Staat informieren!!
Was empfehlen wir: Versehen Sie sämtliche Notenblätter vor dem Scannen mit einem Handstempel der quasi als Wasserzeichen des Scans unverfälschbar ist. Im Falle einer Anzeige oder späteren Nachkontrolle kann die Justiz anhand des Stempels sehr leicht davon überzeugt werden, dass der verwendete Scan tatsächlich vom eigenen rechtlich legal erworbenen Notenbesitz stammt und nicht illegal besorgt wurde. Sollten Sie das nicht machen wollen dann nehmen Sie die Papier-Originale zur Sicherheit zum Konzertabend mit.